Blog · Ratgeber · Pickerl 2027
Pickerl ab 2027: Das ändert sich bei der §57a-Begutachtung
Gute Nachricht für viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich: Das Pickerl ist künftig seltener fällig. Mit der 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz werden die Intervalle der wiederkehrenden Begutachtung nach §57a verlängert. Gleichzeitig ändern sich die Fristen, und viele Fahrzeuge bekommen eine neue Plakette. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger bis 3,5 t die 4-2-2-2-1-Regel statt der bisherigen 3-2-1-Regel.
- Das erste Pickerl ist erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach dreimal im Abstand von zwei Jahren und ab dem zehnten Jahr jährlich.
- Die viermonatige Überziehungsfrist entfällt. Dafür darf das Pickerl bis zu vier Monate vor dem gelochten Monat gemacht werden.
- Die neuen Intervalle gelten auch für Fahrzeuge, die schon zugelassen sind. Wer davon profitiert, bekommt ab 19. Mai 2027 eine Austauschplakette.
- Lkw der Klasse N, Taxis und historische Fahrzeuge behalten ihre eigenen Intervalle.
Das Gesetz ist beschlossen
Die Änderung ist Teil der 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG-Novelle). Der Nationalrat hat sie am 6. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 16. Juli 2026 keinen Einspruch erhoben. Kundgemacht wurde das Gesetz am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 79/2026). Die neuen Pickerl-Intervalle treten mit 19. Mai 2027 in Kraft. Ursprünglich war ein Start im Oktober 2026 geplant.
Von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1: die neuen Intervalle für das Pickerl ab 2027
Bisher galt für Pkw die bekannte 3-2-1-Regel: das erste Pickerl drei Jahre nach der Erstzulassung, das zweite zwei Jahre später und danach jedes Jahr. Künftig ist die erste Begutachtung erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Danach folgen drei Begutachtungen im Abstand von je zwei Jahren. Ab dem zehnten Jahr nach der Erstzulassung wird wieder jedes Jahr geprüft.
| Jahre nach der Erstzulassung | bisher (3-2-1) | neu ab 19. Mai 2027 (4-2-2-2-1) |
|---|---|---|
| 3 | Pickerl | kein Pickerl |
| 4 | kein Pickerl | Pickerl |
| 5 | Pickerl | kein Pickerl |
| 6 | Pickerl | Pickerl |
| 7 | Pickerl | kein Pickerl |
| 8 | Pickerl | Pickerl |
| 9 | Pickerl | kein Pickerl |
| 10 | Pickerl | Pickerl |
| ab 11 | jedes Jahr | jedes Jahr |
In den ersten zehn Jahren sind das nur noch vier statt sieben Begutachtungen. Ein Beispiel: Ein Auto mit Erstzulassung im Juni 2025 hätte sein erstes Pickerl bisher im Juni 2028 gebraucht. Nach der neuen Regel ist es erst im Juni 2029 fällig.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
Die neue Regel gilt für Pkw (Klasse M1), für Mopeds, Motorräder, Quads und Leichtfahrzeuge (Klasse L), für leichte Anhänger bis 3,5 t (Klassen O1 und O2) sowie für landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger.
Nicht betroffen sind Fahrzeuge, für die schon bisher andere Intervalle gelten, zum Beispiel Lkw der Klasse N, Taxis und historische Fahrzeuge. Für Kleintransporter mit Lkw-Zulassung ändert sich an den Intervallen also nichts.
Keine Überziehungsfrist mehr
Bisher durfte das Pickerl einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem Monat gemacht werden, der auf der Plakette gelocht ist. Mit der Reform fällt die Frist danach weg. Stattdessen können Sie die Begutachtung bis zu vier Monate vor dem vorgesehenen Monat machen lassen, ohne dass sich dadurch Ihr nächster Termin nach vorne verschiebt. Das gilt auch für Fahrzeuge, die nach zehn Jahren in die jährliche Begutachtung wechseln.
Wichtig: Ist der gelochte Monat vorbei, gibt es keine Nachfrist mehr. Planen Sie Ihren Termin deshalb lieber etwas früher ein.
Übergangsregeln für das Pickerl 2027
- Pickerl-Monat von Februar bis Juli: Für die Begutachtung im Jahr 2027 gelten noch die alten Fristen, also ein Monat vorher bis vier Monate danach.
- Pickerl-Monat von August bis Oktober: Für die Begutachtung im Jahr 2027 haben Sie zusätzlich Zeit bis einschließlich November 2027.
- Ab Ende November 2027 gibt es keine Überziehungsfrist mehr.
Tipp für Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer: Wer sein Fahrzeug über den Winter nicht nutzt, kann bei der Zulassungsbehörde eine Verlegung des Begutachtungsmonats beantragen. In Wien ist dafür das Verkehrsamt zuständig.
Schon zugelassen? So funktioniert die Austauschplakette
Die neuen Intervalle gelten nicht nur für Neuwagen, sondern auch für alle Fahrzeuge der betroffenen Klassen, die vor dem 19. Mai 2027 zugelassen wurden. Ergibt sich nach neuem Recht ein späterer Termin als auf Ihrer Plakette gelocht, können Sie ab 19. Mai 2027 bei jeder Stelle, die Pickerl ausgeben darf, eine Austauschplakette verlangen. Eine Begutachtung ist dafür nicht nötig.
Der neue Termin wird so festgelegt:
- Noch kein Pickerl gemacht: Die erste Begutachtung ist vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach gilt die neue Regel.
- Schon ein oder mehrere Pickerl gemacht: Die nächste Begutachtung ist zwei Jahre nach der letzten fällig. Spätestens im zehnten Jahr nach der Erstzulassung wird wieder jährlich geprüft.
Gut zu wissen:
- Bis die Austauschplakette am Auto klebt, gilt der Termin auf Ihrer bisherigen Plakette.
- Hat das letzte Gutachten einen schweren Mangel oder Gefahr im Verzug festgestellt, gibt es keine Austauschplakette.
- Für den Tausch ohne Begutachtung dürfen neben dem Plakettenpreis höchstens 10 Euro Kostenersatz verlangt werden.
- Tauschen ist freiwillig: Wer zum bisherigen Termin zur Begutachtung kommt, hat danach ebenfalls den Zwei-Jahres-Rhythmus. Spätestens ab dem zehnten Jahr gilt wieder die jährliche Begutachtung.
- Erwartet werden rund zwei Millionen Austauschplaketten, entsprechend groß dürfte der Andrang sein. Am besten kommen Sie in dem Monat, in dem Ihre alte Plakette fällig wäre.
Was beim Pickerl ab 2027 gleich bleibt
An der Begutachtung selbst ändert sich nichts. Geprüft wird wie bisher nach dem gesetzlichen Mängelkatalog, also unter anderem Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, Karosserie und Abgaswerte. Das Pickerl bleibt eine Momentaufnahme: Es zeigt den Zustand Ihres Fahrzeugs am Tag der Überprüfung und ist keine Prognose bis zum nächsten Termin.
Unsere Einschätzung: seltener prüfen, trotzdem regelmäßig hinschauen
Längere Intervalle sparen Zeit und Geld. Zwei Jahre sind aber eine lange Zeit, besonders für Autos, die viel gefahren werden oder im Winter viel Streusalz abbekommen. Schäden an Bremsen, Auspuff oder Achsen werden dann womöglich später entdeckt, und Reparaturen können teurer werden.
Wir empfehlen deshalb, in den Jahren ohne Pickerl einen kurzen Sicherheits-Check machen zu lassen. Am einfachsten verbinden Sie ihn mit dem Service oder dem Reifenwechsel. So bleibt Ihr Auto sicher, und beim nächsten Pickerl gibt es keine teuren Überraschungen.
Welche Punkte vor dem Winter dazugehören, haben wir in unserem Ratgeber Auto winterfit machen zusammengestellt.
Was kostet das Pickerl bei Fast-Cars?
Bei uns kostet die §57a-Begutachtung ab 86,30 Euro. Der Preis hängt von der Fahrzeugart ab:
| Fahrzeug | Preis inkl. MwSt. |
|---|---|
| PKW | 86,30 € |
| Kleintransporter (Klasse N1) bis 2,5 t | 104,30 € |
| Kleintransporter (Klasse N1) über 2,5 t bis 3,5 t | 129,00 € |
Gewichtsangaben beziehen sich auf das höchstzulässige Gesamtgewicht. Werden bei der Begutachtung Mängel festgestellt, besprechen wir die Reparatur und ihren Preis immer vorher mit Ihnen. Alle Infos zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite §57a Pickerl in 1230 Wien.
§57a Pickerl bei Fast-Cars in 1230 Wien
Wir sind §57a-Prüfstelle für Pkw und Kleintransporter bis 3,5 t. Das Pickerl kostet bei uns ab 86,30 Euro (Pkw), für Kleintransporter 104,30 Euro bis 2,5 t und 129,00 Euro über 2,5 t bis 3,5 t. Festgestellte Mängel beheben wir nach Rücksprache direkt in unserer Werkstatt. Sie haben Fragen zu Ihrem Pickerl-Termin nach der Reform? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
Quellen
- Parlament Österreich: Pickerl-Intervalle künftig länger (2. Juli 2026)
- Parlament Österreich: Kraftfahrgesetz, Änderung (42. KFG-Novelle)
- Rechtsinformationssystem des Bundes: BGBl. I Nr. 79/2026
Stand: 24. September 2026. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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